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Finanzierungsnachweis
Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der angenommene jährliche Regelbedarf, der bei Visumbeantragung auf das Sperrkonto eingezahlt sein muss, 11.904 Euro.

Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der angenommene jährliche Regelbedarf, der bei Visumbeantragung auf das Sperrkonto eingezahlt sein muss, 11.904 Euro.