
Event· Osnabrück
Zum Beitrag
Seit Ende Juli 2026 müssen Krankenkassen ihre Mitglieder nicht mehr über eine Erhöhung des Zusatzbeitrags informieren. Das Sonderkündigungsrecht bleibt jedoch bestehen. Die Verbraucherzentralen raten:

Seit Ende Juli 2026 müssen Krankenkassen ihre Mitglieder nicht mehr über eine Erhöhung des Zusatzbeitrags informieren. Das Sonderkündigungsrecht bleibt jedoch bestehen. Die Verbraucherzentralen raten: