Workshop· Nürnberg
Jahresunterweisung für Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten
Diese Jahresunterweisung dient Elektrofachkräften für festgelegte Tätigkeiten dazu, ihr Fachwissen gemäß den gesetzlichen Vorgaben (ArbSchG § 12, DGUV Vorschrift 1 und 3, BetrSichV) jährlich aufzufrischen.