Event· Köln
Auszug aus der Schuldnerkartei für den Zeitraum ab 1
über das Vollstreckungsportal der Länder gemäß § 882b Zivilprozessordnung (ZPO) nach Änderung des Zwangsvollstreckungsrechts ab dem 1. Januar 2013. Nur über Internet erhältlich. Die Internetadresse fi