
Workshop· Kassel
§ 5 Weiterbildung
fünf Jahre nach dem Zeitpunkt des Erwerbs der Grundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation; zwischen dem 10. September 2008 und dem 10.

fünf Jahre nach dem Zeitpunkt des Erwerbs der Grundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation; zwischen dem 10. September 2008 und dem 10.