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EmpCo-Richtlinie - Teil 1: Grundlagen für rechtssichere Nachhaltigkeitskommunikation
Ab dem 27. September 2026 gelten durch die EmpCo-Richtlinie deutlich strengere Regeln für die Nachhaltigkeitskommunikation von Unternehmen im B2C-Bereich. Betroffen sind pauschale Umweltaussagen, zukunftsbezogene Umweltversprechen, Aussagen zu CO₂-Neutralität, die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln oder auch Hinweise auf Reparierbarkeit.