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Der Datenschutz im Verein und Verband
In jedem Verein und Verband werden persönliche Daten erhoben, verarbeitet oder genutzt. Das darf er nur tun, wenn eine der in Art. 6 Abs. 1 DSGVO aufgeführten Rechtsgrundlagen erfüllt ist, bei besonderen Kategorien von Daten, wie z.B. Gesundheitsdaten, die Rechtsgrundlagen des Art. 9 Abs. 2 DSGVO. Aber auch dann darf der Verein mit den Daten nicht machen was er will. Er muss die Daten angemessen s