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Aufnahme des Schießbetriebes
Der Schießbetrieb wird wieder aufgenommen – also die Erlaubnis, auf einer Schießanlage (z. B. eines Schützenvereins oder Standes) nach einer Pause oder Sperrung erneut zu schießen.

Der Schießbetrieb wird wieder aufgenommen – also die Erlaubnis, auf einer Schießanlage (z. B. eines Schützenvereins oder Standes) nach einer Pause oder Sperrung erneut zu schießen.