
Event· Dresden
Anhörung Ehrenamtsqualifizierungsverordnung
**Kurzzusammenfassung:** Bis zum 29. Oktober 2026 können sich Bürgerinnen und Bürger zur geplanten Sächsischen Ehrenamtsqualifizierungsverordnung äußern, die festlegt, für welche ehrenamtlichen Tätigkeiten ein Anspruch auf bezahlte Qualifizierungszeit nach dem Sächsischen Qualifizierungszeitgesetz besteht.