Event· Bern
Artikel 15: Auflösung des Vereins
Der Verein kann nur durch den Konsensentscheid einer VV, an der die Auflösung im Voraus traktandiert war, aufgelöst werden. Angenommen an der VV vom 29. Juni 1993.
Der Verein kann nur durch den Konsensentscheid einer VV, an der die Auflösung im Voraus traktandiert war, aufgelöst werden. Angenommen an der VV vom 29. Juni 1993.